Sonntag, 31.12.2023
Nicht dass Ihr denkt, hier passiert nichts mehr.Dem ist nicht so.
Zum unten aufgeführtem Sachverhalt gibt es bisher nichts neues. Ich habe die Sache an eine Person des Vertrauens gegeben, welche sich darum kümmert. Er ist der Meining, dass mir nichts vorzuwerfen ist. Auch die technische Ausblendung des Nachbarbereiches in der Kamera ist seiner Meinung nach in Ordnung und ausreichend. Die Gegenseite hat sich bis jetzt auch nicht mehr geregt.
Wir werden im Frühjahr mal unseren Rechtsbeistand konsultieren, ob das ganze Verfahren auch abgeschlossen werden kann. Mittlerweile ist das über 5 Jahre her.
Nun, schauen wir mal.
Sobald sich Neuigkeiten ergeben, werde ich hier berichten
Sonntag, 1.10.2022
Hallo Leute,zum Sachverhalt "Hausfriedensbruch" gibt es bisher nichts neues. Der Stand ist noch genau der selbige wie vor gut einem Jahr.
Sonntag, 5.12.2021
Hallo Leute,zum Sachverhalt "Hausfriedensbruch" gibt es bisher nichts neues. Der Stand ist noch genau der selbige wie vor gut einem Jahr.
Sonntag, 24.5.2020
Hallo Leute,zum Sachverhalt "Hausfriedensbruch" gibt es bisher nichts neues. Der Stand ist noch genau der selbige wie vor einem Jahr.
Sonntag, 24.3.2019
Hallo Leute,zum Sachverhalt "Hausfriedensbruch" gibt es bisher nichts neues. Der Stand ist noch genau der selbige wie im November.
Mittwoch, 7.11.2018
Hallo Leute,zum Sachverhalt gibt es bisher nichts neues. Sobald sich was tut, gibt es hier die Infos.
Montag, 15.10.2018
Nicht dass Ihr denkt, hier passiert nichts mehr.Dem ist nicht so.
Zum unten aufgeführtem Sachverhalt gibt es bisher nichts neues. Ich habe die Sache an eine Person des Vertrauens gegeben, welche sich darum kümmert.
Sobald sich Neuigkeiten ergeben, werde ich hier berichten
Dienstag, 24.7.2018
Man kann mich doch immer wieder überraschen...
Von Anfgang an....
Meine Kamera zeigte ein Bild unseres (halbfertigen) Gartens, welcher auch zum öffentlichen Weg hin eingezäunt ist. Angrenzende Grundstücke sind zum Teil so gut bewachsen oder weit genug entfernt, dass bei der Kameraauflösung keine Personen zu erkennen sind. Einzig das Grundstück rechts neben uns. Da finden Personenbewegungen statt. Um diese nicht zu sehen, habe ich die Unkenntlichmachung dieses Bereiches in der Kamera aktiviert. Die Bewegungserkennung habe ich auf meine Grundstücksfläche begrenzt.
Vor einigen Tagen, am 31.5., bekam ich, ausgelöst durch die Bewgungserkennung, ein paar Bilder von der Kamera. Darauf ist zu sehen, wie sich unsere Nachbarn auf unserem Grundstück zu schaffen machen.

Die auf dem Bild zu sehenden Pflanzringe, vor denen mein Nachbar steht und hantiert, sind meine und stehen auch auf meinem Grund.
Zum einen lehnen unsere Nachbarn jeglichen Kontakt mit uns ab, dann nutzen sie aber in einer Selbstverstänlichkeit unser Grundstück. Das geht garnicht.
Tags später habe ich unsere Nachbarn darauf hingewiesen, dass man dies nicht ohne mal zu Fragen tut.
Man kann ja mal Klingeln und darüber Reden, ob es in Ordnung sei, das Grundstück zu betreten, weil sich dadurch Arbeiten vielleicht etwas einfacher gestalten lassen.
Damit war es dann für mich auch gut...
Wochen später....
Heute kam ein Schreiben.
Jetzt soll ich, dafür dass ich Bilder habe, auf welchen sich die Nachbarn ohne Absprache auf unserem Grundstück befinden und betuen, ca 720€ Strafe zahlen.
Ich bin grad etwas in Wallung...
Mittwoch, 25.7.2018
Meine Wallung hat sich heute etwas gelegt. Jetzt muss ich erst mal sehn, wie ich mit dem Schreiben (natürlich auch mit dem am 31.5. begangenen Hausfriedensbruch) umgehe.
Im Schreiben heisst es:
"Die Ausdrucke der angefertigten Fotografien lassen erkennen, dass der Erfassungsbereich der von Ihnen betriebenen Kamera auch das Grundstück von Herrn F. mit einschliesst.
Die entsprechende Fläche ist dort nur technisch geschwärzt abgebildet worden."
Das technische Ausblenden findet ja in der Kamera statt und nennt sich bei der INSTAR Privatshäre. Genau dafür ist ja so eine Funktion in jeder guten Kameraelektronik integriert. Eben damit kein Dritter und auch ich, nicht sehe, was sich auf der ausgeblendeten Fläche tut. In meinem Fall das Grundstück nebenan. Natürlich müssen beim Einrichten der Kamera erst einmal die "privaten Bereiche" definiert werden.
Wenn ich sehen wöllte, was sich da abpielt, bräuchte ich nur zum Fenster oder in meinen Garten zu gehen. Die Einsichten auf das Grundstück wären weit aus grösser.
Jetzt wird mir zum Verhängnis, dass meine Nachbarn, eindeutig auf meinem Grundstück, zu erkennen sind. Vielleicht aber auch, weil auf dem Bild noch ca. 2m² Hecke, etwa 1m² Rasen, ca.0,5m² Blumenbeet und ca. 1m² Weg zwischen zwei ausgeblendeten Flächen zu sehen sind. Die Lücke zwischen den augeblendeten Flächen ist dadurch entstanden, weil an dieser Stelle meine GPA-30 in's Bild ragt und ich diese komplett sehen wollte.
Es wird von der Kamera alle 2 Minuten ein Bild an meinen Webserver in den temporären (Arbeits-) Speicher gesendet und auf meiner HP dargestellt. Das Bild wird auch bei jeder Übertragung überschrieben. Eine langfristige Speicherung der Bilder findet nicht statt. Da das Bild nur im Arbeitsspeicher abgelegt wird, ist auch nach einem Neustart des Webservers erst mal kein Bild vorhanden. Einzig die Bewegungserkennung liefert mir dann Bilder per Mail.
Ein Grund für unsere Kamera war auch, dass wir schon seit Jahren das Gefühl haben, dass sich in unserer Abwesenheit hin und wieder etwas auf dem Grundstück abspielt. Wie sich nun herausstellt, kein falsches Gefühl. Positiver Nebeneffekt, z.B im Urlaub, gleich einen Einblick in's heimatliche Wetter zu haben. Die alte MOBOTIX hat sich vor ca. einem halben Jahr in den Elektroschrotthimmel verabschiedet. Sie hatte einen Bewegungsmelder auf IR-Basis, welcher bei der Entfernung der zur überwachenden Fläche natürlich nutzlos war.
Übrigens, die MOBOTIX hing schon seit gut 7 Jahren an dieser Stelle. Nun ist es seit über 5 Monaten eine INSTAR, anfangs mit dem Standard 8mm-Objektiv und seit kurzem mit dem 4mm-Weitwinkel.
Jetzt geh ich erst mal schlafen... gute nacht...
Sonnabend, 28.7.2018
Nach meinem Besuch bei einem Rechtsgelehrten hat sich meine Aufregung erst mal gelegt und beruhigt. Jetzt kann ich mich klareren Gedankens der Thematik widmen.
So, die Rechtslage scheint folgendermassen:
Die technische Unkenntlichmachung eines Teils des sichtbaren Bereiches in der Kamera ist nicht ausreichend. Die Begründung liegt darin, dass ICH jederzeit die Möglichkeit habe, ohne Wissen des Nachbarn, den ausgeblendeten Bereich wieder sichtbar zu machen.
(zumindest scheint dies so für Privatversonen zu gelten, wenn überhaupt, wird an öffentlichen Installationen nur mit der Verpixelung von Bildbereichen gearbeitet)
Was ich aber tun darf, ist, die Kamera so zu montieren, dass das betreffende Grundstück nicht in den sichtbaren Bereich der selbigen rückt. Das ist zwar nicht schön, da dadurch mein Grundstück an den Bildrand rückt und ich meine Masten und Antennen nicht mehr sehe, zumindest nicht komplett. Dadurch funktioniert die Bewegungserkennung auch nur sehr eingeschränkt. Wie es sich zeigte, war diese ja doch notwendig und erfolgreich im Einsatz. Ebenso ist die nächtliche Infrarotausleuchtung auf das Zentrum des Bildes begrenzt.
Soweit der technische Teil.
Anders sieht es beim Rest des mir zugestellten Schreibens aus. Da gibt es noch Klärunsbedarf.
Zum einen geht es um die Forderung von 729,23€ und eine "Strafbewährte Unterlassungs- und Verzichtserklärung".
In dieser soll ich mich verpflichten, an dem Gebäude meines Hauses oder an einem anderen Ort meines Grundstückes keine Kamera aufzustellen oder so zu montieren, dass diese das betreffende Grundstück erfassen. Bei Zuwiederhandlung soll ich mich verpflichten, 1.000,00€ Vertragsstrafe zu zahlen. Ebenso soll ich mich verpflichten, die Anwaltskosten in Höhe von 729.23€ zu übernehmen.
Zitat:
Hiermit verpflichte ich mich, Bernd Murlowsky, Am Schelmengraben xx, 98617 Meiningen, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe von 1.000,00€ es zu unterlassen, an dem Gebäude meines Hauses, An Schelmengraben xx, 98617 Meiningen, oder an einem anderen Ort meines Grundstücks, Flurstück xxxx in der Gemarkung Meiningen, Kameras so aufzustellen oder anzubringen, dass diese das Grundstück (des Nachbarn), 98617 Meiningen, Flurstück xxxx, efassen.
Zugleich verpflichte ich mich, die Kosten der Rechtsanwälte xxxx in Höhe von 729,23€ zu übernehmen.
Dem kompletten mir zugestellten Schreiben ist kein Wort über das unerlaubte Eindringen und Hantieren meiner Nachbarsfamilie auf mein Grundstück zu entnehmen.
Im Sinne friedlicher Nachbarschaft hatte ich kein Interess daran, eine Mücke zum Elefanten zu machen, sprich, den Hausfriedensbruch zur Anzeige zu bringen.
Hier gibt es noch weiteren Klärungs-/Aufarbeitungsbedarf.
Wer sich für den gesamten Vorgang/-fall interessiert, kann sich gerne bei mir melden und Einsicht nehmen.
Mittlerweile habe ich auch in der Kamera ein anderes Objektiv verbaut